Zuwahl zum Ältestenkreis

Der Ältestenkreis hat in seiner Sitzung am Donnerstag, dem 17. März, beschlossen, den vor einiger Zeit frei gewordenen Platz im Ältestenkreis durch Zuwahl wieder zu besetzen. Die Gemeinde kann dem Ältestenkreis innerhalb von drei Wochen formlos Hinweise auf Gemeindeglieder geben, die bereit sind zu kandidieren.

Die Auswahl der Kandidierenden erfolgt dann durch den Ältestenkreis. Dieser prüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt sind, holt die Zustimmung zur Kandidatur ein und stellt fest, wer zur Wahl vorgeschlagen wird. Über das weitere Vorgehen wird der Ältestenkreis die Gemeinde beim Ablauf der Dreiwochen-Frist informieren.

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